Barrierefreiheit wird Pflicht – auch digital
Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es verpflichtet viele Unternehmen dazu, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich zu machen. Dazu zählen insbesondere Websites, Apps, E-Commerce-Plattformen und digitale Kundenkommunikation.
Was bedeutet das konkret? Online-Shops, Buchungssysteme, Kundenportale und sogar elektronische Rechnungsprozesse müssen so gestaltet sein, dass sie auch für Menschen mit Behinderungen nutzbar sind – zum Beispiel durch Screenreader-Kompatibilität, kontrastreiche Gestaltung, klare Navigation und alternative Texte für Bilder.
Wen betrifft das Gesetz?
Das BFSG richtet sich an Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten – vor allem im Einzelhandel, in der Reisebranche, im Bankwesen, in der Telekommunikation und natürlich im digitalen Handel. Auch kleine Unternehmen sollten sich mit dem Thema befassen: Zwar gelten für sie teilweise Ausnahmen, aber die Markterwartung und Wettbewerbsdynamik werden sich ändern.
Warum digitale Barrierefreiheit mehr als nur Pflicht ist
Barrierefreiheit wird oft als reines „Pflichtthema“ betrachtet – dabei ist sie ein echter Wettbewerbsvorteil. Barrierefreie Websites erreichen mehr Menschen, verbessern die User Experience und stärken das Markenimage. Und nicht zuletzt: Barrierefreie Seiten sind häufig auch besser für Suchmaschinen optimiert – Stichwort: SEO-Boost durch bessere Struktur und klare Inhalte.
Was Performance Marketing damit zu tun hat
Digitale Barrierefreiheit wirkt sich unmittelbar auf die Performance von Marketingmaßnahmen aus:
- Conversions steigen, wenn Nutzer barrierefrei zum Ziel geführt werden.
- Bounce Rates sinken, wenn Inhalte klar strukturiert sind.
- SEO-Rankings verbessern sich, wenn semantisch korrekt gearbeitet wird.
- Kampagnen performen besser, wenn Zielgruppen nicht ausgeschlossen, sondern gezielt angesprochen werden.
Warum das BFSG auch für Publisher und Advertiser relevant ist
Auch im Affiliate Marketing, im SEA (Search Engine Advertising) und im Paid Social Bereich wird das Thema Barrierefreiheit künftig mitentscheiden, wie erfolgreich Kampagnen performen – rechtlich wie wirtschaftlich.
Affiliate Publisher müssen sicherstellen, dass ihre Websites barrierefrei nutzbar sind – besonders, wenn sie Produkte oder Dienstleistungen vermitteln, die unter das BFSG fallen. Wer das nicht berücksichtigt, riskiert nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch die Sperrung durch Netzwerke oder Advertiser, die selbst zur Barrierefreiheit verpflichtet sind.
Im SEA-Bereich bedeutet Barrierefreiheit bessere Landingpages: Wer hier auf eine klare Struktur, kontrastreiche Gestaltung und Tastatur-Navigation setzt, senkt Absprungraten und steigert die Conversion Rate – vor allem bei mobilen Nutzern und Personen mit eingeschränkten Fähigkeiten.
Und im Paid Social wird inklusive Ansprache zunehmend zum Erfolgsfaktor. Ob durch barrierefreie Creatives (z. B. Untertitel, klare Sprache, visuelle Kontraste) oder durch die gezielte Ansprache vielfältiger Zielgruppen: Wer hier ganzheitlich denkt, nutzt das volle Potenzial seiner Kampagnen und hebt sich sichtbar vom Wettbewerb ab.
Fazit: Jetzt handeln zahlt sich aus
Das BFSG ist kein bloßer Verwaltungspunkt – es ist eine Chance, sich digital neu aufzustellen und mehr Menschen zu erreichen. Wer heute mit der Umsetzung beginnt, ist 2025 nicht nur compliant, sondern auch einen entscheidenden Schritt voraus.
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