Maximales Tracking trotz DSGVO
Wie können Cookies sinnvoll eingesetzt werden?
Der Datenschutz wird immer weiter in den Mittelpunkt gestellt. Was grundsätzlich für die Menschen gut ist, erschwert zugleich Werbetreibenden die Arbeit. Welche Lösungen und Tricks es gibt - erfährst Du hier!

Was sind Cookies?
Cookies sind kleine Textdateien. Bei einem Besuch auf einer Seite werden diese in der Regel im Ordner des jeweiligen Browsers zwischengespeichert. Dadurch lässt sich nachverfolgen, welche Webseiten ein Nutzer besucht hat. Dabei gibt es viele unterschiedliche Cookie-Arten: Session-Cookies merken sich beispielsweise die in den Warenkorb gelegten Artikel oder das Passwort einer Website. Marketing Cookies dagegen sind für Werbetreibede da. Wie das Wort schon verrät speichern diese weitere Informationen hinsichtlich besuchter Websites von Nutzern.
Wie verhält sich das mit dem Datenschutz?
Nach der DSGVO und der ePrivacy müssen viele Faktoren beachtet werden, damit die persönlichen Daten der User geschützt sind. Für Werbetreibende ist dies ein größeres Hindernis, um Werbung zu schalten und diese vor allem auch auswerten zu können. Im Ergebnis bedeutet das, dass praktisch alle Arten von Cookies und zumindest kurzfristiger Zwischenspeicherung von Informationen grundsätzlich einer Einwilligung der Nutzer bedürfen. Werbenetzwerke versuchen daher mit Hilfe sogenannter “digitalen Fingerabdrücke“ keine Daten auf den Endgeräten zu speichern und so der Einwilligungspflicht zu entgehen.
Neben Cookies trifft dies im Übrigen auch auf Web Storage, Web-Beacons und Lokale Software zu.
Third Party Cookies
Marketing Cookies gibt es als First Part Cookies. Neben diesen existieren auch sogenannte Third Part Cookies. Diese speziellen Cookies ermöglichen das Verhalten von Menschen im Internet über mehrere Website hinweg zu beobachten. Auch dies beeinträchtigt die Privatsphäre und sorgt für Differenzen mit dem Datenschutz. Die DSGVO hat sich daher intensiv mit diesen Fragen befasst und das Ende der Third Party Cookies eingeläutet. Das endgültige Aus bedeutet die Ankündigung von Google, sie ab 2022 im Chrome-Browser nicht mehr zu unterstützen.
Ein kluger Schachzug von Facebook
Das Facebook-Cookie ist ebenfalls von dieser Cookie-Richtlinie von Drittanbietern betroffen. Um keinen Verstoß gegen die Verordnung zu machen hat Facebook folgende Lösung: Werbetreibende verwenden ihr eigenes Cookie mit dem Facebook-Pixel . Das bedeutet, dass es sich nicht mehr um ein Drittanbieter-Cookie handelt und nach 24 Stunden nicht automatisch gelöscht wird. Der Verkehr kann somit wieder präzise analysiert werden.
Weiterhin gilt auch hier jedoch: Facebook weist ausdrücklich darauf hin, dass die Website-Betreiber die Nutzer weiterhin darüber informieren müssen, wofür Cookies verwendet werden und welche Daten gemäß der DSGVO verarbeitet werden.
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